Logo des Württembergischen Landessportbund e.V.

Logo des Württembergischen Landessportbund e.V.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahmen

Dieses Förderangebot unterstützt die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden durch Zuschüsse für einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien.
i Ist diese Förderung für mein Vorhaben gedacht?
☑ Energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
☑ Verbesserung der Energieeffizienz durch Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizung.
☑ Nicht vorgesehen sind in der Regel bereits begonnene Maßnahmen.
Fördermittelgeber: 
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
 
Projektträger:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – insbesondere für Heizungsförderungen

Was wird gefördert?

Gefördert werden energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Gebäudehülle

    • Dämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken
    • Austausch von Fenstern und Außentüren
    • Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz

  • Anlagentechnik

    • Lüftungsanlagen
    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
    • Raumkühlung
    • Beleuchtung

  • Heizungsanlagen

    • Solarthermieanlagen
    • Elektrische Wärmepumpen
    • Biomasseheizungen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • Wasserstofffähige Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien

  • Heizungsoptimierung und Warmwasserbereitung

    • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
    • Emissionsminderung bei Biomasseanlagen

  • Gebäudenetze

    • Errichtung
    • Umbau
    • Erweiterung
    • Netzanschlüsse

  • Fachplanung und Baubegleitung

Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
  • Ein Eigenanteil ist erforderlich.
  • Je nach Vorhaben kann die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) notwendig sein.

Antragsberechtigte:

  • Gemeinnützige Organisationen, Vereine und Kommunen
  • Alle Investoren förderfähiger Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden

Förderumfang:
Die Förderhöhe richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme:

  • Gebäudehülle: 15 %
  • Anlagentechnik: 15 %
  • Heizungsanlagen: mindestens 30 %
  • Heizungsoptimierung: 15 % bis 50 %
  • Gebäudenetze: 30 %
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 %

Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist teilweise möglich. Eine Kumulierung mit anderen Bundesförderungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Antrag und Fristen:

  • Antragstellung jederzeit möglich
  • Programm aktuell bis 31.12.2030 vorgesehen
  • Antragstellung und Bewilligung über BAFA bzw. KfW

Weitere Informationen:

Logo des Württembergischen Landessportbund e.V.