Fördermittelgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Zielgruppe / Antragsberechtigte
- u.a. gemeinnützige Organisationen, Kommunen
- Alle Investoren förderfähiger Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden
- Gegenstand der Förderung
- Energetische sanierung von Gebäuden
- Gebäudehülle: Dämmung, Fenster- und Türenaustausch, sommerlicher Wärmeschutz
- Anlagentechnik: Lüftungsanlagen, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung, Beleuchtung
- Heizungsanlagen: Solarthermie, elektrische Wärmepumpen, Biomasse-, Brennstoffzellen- und wasserstofffähige EE-Heizungen
- Heizungsoptimierung & Warmwasser: Effizienzsteigerung, Emissionsminderung (Biomasse)
- Gebäudenetze: Errichtung, Umbau, Erweiterung und Netzanschluss
- Fachplanung und Baubegleitung
- Energetische sanierung von Gebäuden
- Voraussetzungen
- Maßnahme darf noch nicht begonnen sein
- 40 % Eigenanteil des Vereins oder 10 % Eigenanteil der Kommune
- ggf. Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)
- Umfang der Förderung
- Abhängig vom Projekttyp
- Gebäudehülle: 15 %
- Anlagentechnik: 15 %
- Heizungsanlagen: Mindestens 30 %
- Heizungsoptimierung: 15-50 %
- Gebäudenetz: 30 %
- Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
- Kumulierung möglich, außer mit anderen Bundesförderungen
- Abhängig vom Projekttyp
- Förderverfahren & Antragsfristen
- Antragstellung jederzeit möglich
- Projektlaufzeit bis 31.12.2030
- Antragsbearbeitung durch Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Weitere Informationen
- www.bafa.de (außer Heizung)
- www.kfw.de (Heizung, u.a. Vereine)