Gefördert werden Beratungsleistungen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Organisationen und Nichtwohngebäuden. Unterstützt werden Energieaudits, Energieberatungen sowie die Vorbereitung von Energiespar-Contracting-Modellen.
Fördermittelgeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Projektträger:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Was wird gefördert?
Gefördert werden externe Beratungsleistungen zur Identifikation und Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen in Organisationen und Nichtwohngebäuden.
Dazu gehören insbesondere:
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Energieaudit
- Analyse des Energieverbrauchs
- Identifikation von Energieeinspar- und Effizienzpotenzialen
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Energieberatung für Nichtwohngebäude
- Sanierungskonzepte für Bestandsgebäude
- Energiekonzepte für Neubauten
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Contracting-Orientierungsberatung
- Prüfung der Eignung von Energiespar-Contracting
- Vorbereitung von Contracting-Modellen zur Energieeinsparung
Voraussetzungen:
- Die Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
- Ein Eigenanteil von mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtkosten ist erforderlich.
Antragsberechtigte:
- Vereine, Kommunen, Gemeinnützige Organisationen
- Weitere Träger von Nichtwohngebäuden
Förderumfang:
Die Förderung beträgt grundsätzlich:
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars
Maximale Zuschüsse:
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Energieaudit:
- bis 600 € bei Energiekosten bis 10.000 € pro Jahr
- bis 3.000 € bei höheren Energiekosten
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Energieberatung für Nichtwohngebäude:
- bis 4.000 €
- bis 4.000 €
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Contracting-Orientierungsberatung:
- bis 3.500 € bei Energiekosten bis 300.000 € pro Jahr
- bis 5.000 € bei höheren Energiekosten
Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln ist teilweise möglich. Eine Kumulierung mit anderen Bundesförderungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Antrag und Fristen:
- Antragstellung jederzeit möglich
- Programm derzeit bis 31.12.2026 vorgesehen
- Antragstellung und Bewilligung über das BAFA
Weitere Informationen:
www.bafa.de