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Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Gefördert werden Beratungsleistungen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Organisationen und Nichtwohngebäuden. Unterstützt werden Energieaudits, Energieberatungen sowie die Vorbereitung von Energiespar-Contracting-Modellen.

i Ist diese Förderung für mein Vorhaben gedacht?
☑ Analyse von Energieverbräuchen und Identifikation von Energieeinsparpotenzialen.
☑ Entwicklung von Sanierungs-, Energie- und Effizienzkonzepten für Nichtwohngebäude.
☑ Nicht vorgesehen sind investive Maßnahmen oder deren direkte Umsetzung.

Fördermittelgeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Projektträger:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Was wird gefördert?
Gefördert werden externe Beratungsleistungen zur Identifikation und Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen in Organisationen und Nichtwohngebäuden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Energieaudit

    • Analyse des Energieverbrauchs
    • Identifikation von Energieeinspar- und Effizienzpotenzialen

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude

    • Sanierungskonzepte für Bestandsgebäude
    • Energiekonzepte für Neubauten

  • Contracting-Orientierungsberatung

    • Prüfung der Eignung von Energiespar-Contracting
    • Vorbereitung von Contracting-Modellen zur Energieeinsparung

Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
  • Ein Eigenanteil von mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtkosten ist erforderlich.

Antragsberechtigte:

  • Vereine, Kommunen, Gemeinnützige Organisationen
  • Weitere Träger von Nichtwohngebäuden

Förderumfang:
Die Förderung beträgt grundsätzlich:

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars

Maximale Zuschüsse:

  • Energieaudit:

    • bis 600 € bei Energiekosten bis 10.000 € pro Jahr
    • bis 3.000 € bei höheren Energiekosten

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude:

    • bis 4.000 €

  • Contracting-Orientierungsberatung:

    • bis 3.500 € bei Energiekosten bis 300.000 € pro Jahr
    • bis 5.000 € bei höheren Energiekosten

Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln ist teilweise möglich. Eine Kumulierung mit anderen Bundesförderungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Antrag und Fristen:

  • Antragstellung jederzeit möglich
  • Programm derzeit bis 31.12.2026 vorgesehen
  • Antragstellung und Bewilligung über das BAFA

Weitere Informationen:
www.bafa.de

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