Fördermittelgeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
- Zielgruppe / Antragsberechtigte
- Nur Städte und Gemeinden (Kommunen)
- Weiterleitungen an Sportvereine möglich
- Gegenstand der Förderung
- Sanierung und Modernisierung von Sporthallen, Schwimmbädern und Sportfreianlagen einschließlich typischer baulicher Bestandteile und zweckdienlicher Folgeeinrichtungen
- Ersatzneubauten nur in Ausnahmefällen
- Energetische Sanierung von Gebäuden nach definierten Standards
- Umwandlung bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen
- Voraussetzungen
- Gesamtaufwand der Maßnahme muss mindestens 555.000 Euro beatragen
- Ausnahme bei Haushaltsnotlage: Gesamtaufwand muss mindestens 333.000 Euro betragen
- 55% Eigenanteil der Kommune an der Baumaßnahme
- Ausnahme bei Haushaltsnotlage: Bund beteiligt sich mit bis zu 75 %
- Umfang der Förderung
- Zuschussförderung von bis zu 45 % des Gesamtinvestitionsvolumens
- Mindestens 250.000 Euro Förderung, Höchstbetrag der Förderung 8.000.000 Euro
- Kumulierung mit anderen Bundesprogrammen nicht möglich; mit Mitteln Dritter möglich (mind. 10 % Eigenanteil Kommune)
- Förderverfahren & Antragsfristen
- Interessensbekundungsverfahren bis 15. Januar 2026 über das digitale Förderportal „easy-Online“
- Entscheidung des Haushaltsausschusses: Februar 2026
- Digitale Infoveranstaltung und Hotline ab 3. November 2025, FAQ verfügbar
- Weitere Informationen
- www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=3
- Zur Antragstellung: https://foerderportal.bund.de/easyonline/nutzungsbedingungen.jsf?redirectFrom=/easyonline/easyOnline.jsf
- FAQ: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks-faq.pdf?__blob=publicationFile&v=4