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Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS)

Fördermittelgeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

  • Zielgruppe / Antragsberechtigte
    • Nur Städte und Gemeinden (Kommunen)
    • Weiterleitungen an Sportvereine möglich
  • Gegenstand der Förderung
    • Sanierung und Modernisierung von Sporthallen, Schwimmbädern und Sportfreianlagen einschließlich typischer baulicher Bestandteile und zweckdienlicher Folgeeinrichtungen
    • Ersatzneubauten nur in Ausnahmefällen
    • Energetische Sanierung von Gebäuden nach definierten Standards
    • Umwandlung bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen
  • Voraussetzungen
    • Gesamtaufwand der Maßnahme muss mindestens 555.000 Euro beatragen
    • Ausnahme bei Haushaltsnotlage: Gesamtaufwand muss mindestens 333.000 Euro betragen
    • 55% Eigenanteil der Kommune an der Baumaßnahme
    • Ausnahme bei Haushaltsnotlage: Bund beteiligt sich mit bis zu 75 %
  • Umfang der Förderung
    • Zuschussförderung von bis zu 45 % des Gesamtinvestitionsvolumens
    • Mindestens 250.000 Euro Förderung, Höchstbetrag der Förderung 8.000.000 Euro
    • Kumulierung mit anderen Bundesprogrammen nicht möglich; mit Mitteln Dritter möglich (mind. 10 % Eigenanteil Kommune)
  • Förderverfahren & Antragsfristen
    • Interessensbekundungsverfahren bis 15. Januar 2026 über das digitale Förderportal „easy-Online“
    • Entscheidung des Haushaltsausschusses: Februar 2026
    • Digitale Infoveranstaltung und Hotline ab 3. November 2025, FAQ verfügbar
  • Weitere Informationen

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