Die Kommunalrichtlinie unterstützt Kommunen, Vereine und gemeinnützige Einrichtungen bei Klimaschutzprojekten. Gefördert werden sowohl strategische Beratungsleistungen als auch investive Maßnahmen zur Treibhausgasminderung.
Fördermittelgeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Projektträger:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Was wird gefördert?
Gefördert werden strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Umfeld.
Investive Maßnahmen (u. a.):
- Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungen
- Austausch von Beckenwasserpumpen
- Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität
- Radabstellanlagen
- Energieeffizienzmaßnahmen an kommunaler Infrastruktur
Strategische Maßnahmen (u. a.):
- Einstiegs- und Orientierungsberatungen
- Fokusberatungen Klimaschutz
- Klimaschutzkonzepte
- Klimaschutzmanagement
- Energiesparmodelle
- Machbarkeitsstudien
- Kommunale Netzwerke
- Klimaschutzkoordination
Voraussetzungen:
- Die Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
- Die in der Kommunalrichtlinie festgelegten fachlichen und technischen Anforderungen müssen erfüllt werden.
- Ein Eigenanteil ist erforderlich.
Antragsberechtigte:
- Vereine, Kommunen
-
Weitere öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen
Förderumfang:
- Strategische Maßnahmen: je nach Fördertatbestand meist 40–70 %
- Investive Maßnahmen: je nach Fördertatbestand meist 25–70 %
- Mindestzuwendung: 10.000 €
- Teilweise erhöhte Förderquoten für finanzschwache Kommunen
- Kombination mit anderen Fördermitteln teilweise möglich
Antrag und Fristen:
- Antragstellung grundsätzlich ganzjährig möglich
- Antragstellung über easy-Online
- Programm derzeit bis 31.12.2027 vorgesehen
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