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Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Die Kommunalrichtlinie unterstützt Kommunen, Vereine und gemeinnützige Einrichtungen bei Klimaschutzprojekten. Gefördert werden sowohl strategische Beratungsleistungen als auch investive Maßnahmen zur Treibhausgasminderung.

i Ist diese Förderung für mein Vorhaben gedacht?
☑ Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Umfeld.
☑ Investitionen, Beratungen und Konzepte zur Reduzierung von Energieverbrauch und Emissionen.
☑ Nicht vorgesehen sind Maßnahmen, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind.

Fördermittelgeber: 
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

 Projektträger:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
 
Was wird gefördert?

Gefördert werden strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Umfeld.

Investive Maßnahmen (u. a.):

  • Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungen
  • Austausch von Beckenwasserpumpen
  • Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität
  • Radabstellanlagen
  • Energieeffizienzmaßnahmen an kommunaler Infrastruktur

Strategische Maßnahmen (u. a.):

  • Einstiegs- und Orientierungsberatungen
  • Fokusberatungen Klimaschutz
  • Klimaschutzkonzepte
  • Klimaschutzmanagement
  • Energiesparmodelle
  • Machbarkeitsstudien
  • Kommunale Netzwerke
  • Klimaschutzkoordination

Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
  • Die in der Kommunalrichtlinie festgelegten fachlichen und technischen Anforderungen müssen erfüllt werden.
  • Ein Eigenanteil ist erforderlich.

Antragsberechtigte:

  • Vereine, Kommunen
  • Weitere öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen

Förderumfang:

  • Strategische Maßnahmen: je nach Fördertatbestand meist 40–70 %
  • Investive Maßnahmen: je nach Fördertatbestand meist 25–70 %
  • Mindestzuwendung: 10.000 €
  • Teilweise erhöhte Förderquoten für finanzschwache Kommunen
  • Kombination mit anderen Fördermitteln teilweise möglich

Antrag und Fristen:

  • Antragstellung grundsätzlich ganzjährig möglich
  • Antragstellung über easy-Online
  • Programm derzeit bis 31.12.2027 vorgesehen

Weitere Informationen

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