Fördermittelgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Zielgruppe / Antragsberechtigte
- Eingetragene und gemeinnützige Vereine
- Kommunen
- Kommunale Zusammenschlüsse
- Institutionen mit mind. 25 % kommunaler Beteiligung
- Weitere öffentliche gemeinnützige Einrichtungen
- Gegenstand der Förderung
- Investive, sportstättenbezogene Maßnahmen
- Außen-, Innen- und Hallenbeleuchtung
- Radabstellanlagen
- Pumpenaustausch in Schwimmbädern
- Nicht-investive Maßnahmen
- Klimaschutzberatung
- Energiesparmodelle
- Kommunale Netzwerke
- Machbarkeitsstudien
- Klimaschutzkoordination
- Klimaschutzkonzepte und -management
- Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement im Bereich Mobilität
- Investive, sportstättenbezogene Maßnahmen
- Voraussetzungen
- Maßnahme darf noch nicht begonnen sein
- Eigenanteil mind. 15 % (finanzschwache Kommunen min. 10 %)
- Umfang der Förderung
- Nicht-investive Vorhaben: 40-70 %
- Investive Vorhaben: 25-70 %
- Mindestzuwendung von 10.000 € je Antrag
- Kumulierung möglich, außer mit anderen Bundesförderungen
- Förderverfahren & Antragsfristen
- Antragstellung jederzeit möglich
- Projektlaufzeit bis 31.12.2027
- Antragsbearbeitung über die ZUG gGmbH
- Weitere Informationen